Abgas - Grenzwerte für Öl- und Gasfeuerungen

Die Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen wurde von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates geändert und ist seit dem 01.01.1998 gültig.
Durch das Anheben der Grenzwerte werden viele Eigentümer von Heizungsanlagen gezwungen, nicht nur an eine Modernisierung zu denken, sonder auch bis zum Jahr 2004 auszuführen. Dabei gelten für neue und wesendlich geänderte Öl- und Gasanlagen die in der folgenden Tabelle aufgeführten Grenzwerte:
Nennwärme
leistung
in kW
Geltende Abgasverlust-Grenzwerte für Öl- und Gasfeuerungsanlagen
errichtet bis
31.12.1982
errichtet bis
01.01.1983
errichtet bis
01.10.1988
errichtet bis
01.01.1998
über 4
bis 25
15% 14% 12% 11%
über 25
bis 50
14% 13% 11% 10%
über 50 13% 12% 10% 9%

Für bestehende Anlagen gelten die in der folgenden Tabelle aufgeführten Fristen, bis wann eine Modernisierung erfolgt sein muß. Spätestens bis im Jahr 2004 müßen alle Anlagen die entsprechenden Grenzwerte erreichen.
Nennwärme
leistung
in kW
Zeitpunkt, ab dem die neuen Grenzwerte von bestehenden Feuerungsalagen einzuhalten sind
Bei der Erstellung ermittelter Abgaswert
errichtet bis
bis 10%
errichtet bis
bis 11%
errichtet bis
bis 12%
errichtet bis
bis 13%
errichtet bis
über 13%
über 4
bis 25
errichtet bis
01.11.2004
errichtet bis
01.11.2004
errichtet bis
01.11.2004
errichtet bis
01.11.2002
errichtet bis
01.11.2001
über 25
bis 50
errichtet bis
01.11.2004
errichtet bis
01.11.2004
errichtet bis
01.11.2002
errichtet bis
01.11.2001
errichtet bis
01.11.2001
über 50
bis 100
errichtet bis
01.11.2004
errichtet bis
01.11.2002
errichtet bis
01.11.2001
errichtet bis
01.11.2001
errichtet bis
01.11.2001
über 100 errichtet bis
01.11.2004
errichtet bis
01.11.2002
errichtet bis
01.11.1999
errichtet bis
01.11.1999
errichtet bis
01.11.1999



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