Luft- und Abgas- Anlagen

Um auch hier Verwechslungen vorzubeugen, werden in der TRGI 86/96 Begriffe eindeutig festgelegt.

Es werden drei Luft-Arten unterschieden: die dem Aufstellraum zugeführte Luft - Zuluft; die aus dem Aufstellraum abströmende Luft - Abluft; zur Verbrennung notwendige und zuströmende Luft - Verbrennungsluft. Unter Verbrennungsluftraum bezeichnet die TRGI 86/96 alle die Räume, die ein Fenster oder Türen ins Freie haben und mit dem Aufstellraum über Öffnungen verbunden sind, so daß ein Verbrennungsluftverbund entsteht. Der Verbrennungsluftverbund bezeichnet Räume die als Verbrennungsluftraum oder Verbundraum dem Aufstellraum die benötigte Luftmenge zur Verfügung stellen. Dabei ist ein Verbundraum ein Raum der nur zum Transport der Luft dient, sofern er kein Fenster oder Türe ins Freie hat. Man spricht von einem Unmitttelbarem Verbrennungsluftverbund, wenn alle Verbrennungslufträume direkt (unmittelbar) mit dem Aufstellraum verbunden sind. Beim mittelbarem Verbrennungsluftverbund werden Verbundräume benutzt, um die Verbrennungsluft von den oder dem Verbrennungsluftraum zum Aufstellraum zu transportieren.

Abgasanlagen sind nach TRGI 86/96 Bauteile, die das Abgas von Gasfeuerstätten ins Freie leiten. Abgasanlagen können auch von mehreren Gasfeuerstätten gleichzeitig benutzt werden, dabei sind jedoch besondere Vorschriften und insbesondere bei unterschiedlichen Brennstoffen der Feuerstätten zu beachten, hier handelt es sich dann um eine gemischt belegte Abgasanlage. In die Abgasanlage können verschiedene Bauteile eingebaut werden, die die Funktion der Abgasanlage positiv beeinflussen können, hier seien nur Nebenluftvorrichtung, Drosselvorrichtung und Absperreinrichtung genannt.



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